Regelung für das Schuljahr 2019/20
Die Grundschule erstellt ein Übertrittzeugnis.
Die Eignung für die 6-stufige Realschule ergibt sich aus der Durchschnittsnote
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (Übertrittszeugnis)
- bis 2,66: Übertritt uneingeschränkt möglich.
- 3,00 oder schlechter:Übertritt nur möglich nach bestandenem Probeunterricht
- Schüler mit 3,00 oder schlechter, die sich ohne Erfolg dem Probeunterricht an einem Gymnasium unterzogen haben, können, wenn sie an die Realschule übertreten wollen, am dortigen Probeunterricht zum allgemeinen Nachtermin (möglichst in den letzten Tagen der Sommerferien) teilnehmen.
Der Probeunterricht ist dann bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens die Noten 3 und 4 erreicht werden. Bei Note 4 in beiden Fächern können Eltern auf die Aufnahme bestehen.
Mitzubringen sind jeweils bei der Anmeldung:
- Übertrittszeugnis der Volksschule
- Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
- 2 Passfotos
- Sorgerechtsbeschluss (falls vorhanden)
Ausgabetermin für das Übertrittszeugnis ist im Mai 2020.
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Homepage der Realschule Hilpoltstein