Regelung für das Schuljahr 2019/20
Die Grundschule erstellt auf Antrag der Erziehungsberechtigten ein Übertrittszeugnis.
Die Eignung für das Gymnasium ergibt sich aus der Durchschnittsnote aus
Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht (Übertrittszeugnis)
* bis 2,33 und Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik bis 2,0:
Übertritt uneingeschränkt möglich
* bei 2,66 oder schlechter:
Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht (s.u.)
Der Info-Abend des Gymnasiums gilt als Beratungsgespräch

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Seit 2009/10 können die Eltern ihr Kind bis zu einer Notengrenze von jeweils 4 in Deutsch und Mathematik im Probeunterricht eigenverantwortlich auf die vorgesehene Schulart schicken.
Mitzubringen sind jeweils bei der Anmeldung:
* Übertrittszeugnis der Volksschule
* Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch
* 2 Passfotos
* Sorgerechtsbeschluss (falls vorhanden)
--> Ausgabetermin für das Übertrittszeugnis ist im Mai 2020.
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Homepage des Gymnasiums Hilpoltstein